Ethikkommission des Instituts

Hinweise zur Arbeit der Ethikkommission

Die Ethikkommission des Psychologischen Instituts unterstützt Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler auf allen Qualifikationsebenen bei ethischen Fragen zu empirischen Studien im Rahmen humanpsychologischer Grundlagen- und Anwendungsforschung. Dabei richtet sich die Bewertung an den gemeinsamen ethischen Richtlinien der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs; Externer Link: Psychologie in Forschung und Lehre) und des Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen (BDP), der European Federation of Psychological Associations (EFPA; Externer Link: Meta-Code of Ethics:), sowie an die Richtlinien der World Medical Association (WMA; Externer Link: Declaration of Helsinki). Im Regelfall geschieht diese Unterstützung über einen formalen Antrag auf ein Ethikvotum (zum Verfahren siehe den folgenden Abschnitt). Fragen zur Umsetzung der ethischen Richtlinien (z.B. im Kontext von Qualifikationsarbeiten) können aber auch im Vorfeld an die Ethikkommission gestellt werden. Nutzen Sie dazu bitte die folgende Email-Adresse: ethikkommission-psychologie@uni-mainz.de

Antrag auf ein Ethikvotum:

Das Antragsverfahren der Ethikkommission des Psychologischen Instituts orientiert sich an den formalen Kriterien der Ethikkommission der DGPs (beachten Sie bitte auch die Informationen auf der Webseite der Ethikkommission der DGPs). Antragsberechtigt sind Mitglieder des Psychologischen Instituts der Johannes-Gutenberg-Universität Mainz. Antragsberechtigt sind außerdem Forscherinnen und Forscher, die einen Antrag auf eigene Stelle (z.B. bei der DFG) vorbereiten, um im Rahmen ihres Projektes in einer Abteilung des Psychologischen Instituts zu arbeiten; in diesem Fall ist den Antragsunterlagen eine kurze Erklärung der Abteilungsleiterin bzw. des Abteilungsleiters der aufnehmenden Abteilung beizulegen. Sollten diese Kriterien nicht zutreffen, wenden Sie sich bitte an eine andere Ethikkommission (z.B. die Ethikkommission der DGPs oder die Ethikkommissionen der Landesärztekammern). Hinweis für Mitglieder anderer Institute des Fachbereichs 02: Sozialwissenschaften, Medien und Sport: Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die gemeinsame Ethikkommission des Fachbereichs 02.

Für Antragsteller:

Bitte folgen Sie diesem Link für Detailinformationen zur Antragstellung bei der lokalen Ethikkommission.