Master Psychologie – Klinische Psychologie und Psychotherapie (novelliertes PsychThG, ab WS 23/24)

Hinweise zum Bewerbungsverfahren für das Wintersemester 24/25

8.1.2024
Der Masterzulassungstest für das Bewerbungsverfahren Wintersemester 24/25 findet 26.6.;27.6. und am 28.6.24. statt. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden eine Einladung mit Orts-  und Zeitangabe per Email erhalten. Ein Tausch des Termins ist nicht möglich.

Gegenstand

Der Masterstudiengang Psychologie – Klinische Psychologie und  Psychotherapie ist ein wissenschaftlicher Studiengang, der aufbauend auf einem ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss zu einem weiteren berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Er hat zum Ziel, vertiefte wissenschaftliche Fachkenntnisse in den Fachgebieten der Psychologie zu vermitteln, und vermittelt zugleich die nach dem novellierten Psychotherapeutengesetz – PsychThG – vorgeschriebenen Inhalte für den zweiten Teil (Masterabschnitt) des Studiums, das Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeuten ist. Diese wird nach erfolgreicher psychotherapeutischer Prüfung als einer staatlichen Prüfung unter Aufsicht und Verantwortung des staatlichen Prüfungsamtes erteil (§ 10 PsychThG).

In jedem Semester stehen 25 Studienplätze zur Verfügung, es werden sowohl zum Sommer- als auch zum Wintersemester Studierende aufgenommen.

 

Aufbau des Studiengangs

Der Studiengang umfasst 120 ECTS.

Das Studium gliedert sich in die folgenden Pflicht- und Wahlpflichtmodule:

  • A Vertiefung Forschungsmethodik & Statistik (9 ECTS)
  • B Vertiefte psychologische Diagnostik und Begutachtung (9 ECTS)
  • C Wissenschaftliche Vertiefung (8 ECTS)
  • D Spezielle Störungs- und Verfahrenslehre (12 ECTS)
  • E Vertiefte Praxis der Psychotherapie (Berufsqualifizierende Tätigkeit II) (15 ECTS)
  • F Angewandte Psychotherapie, Dokumentation und Evaluation (8 ECTS)
  • G Angewandte Praxis der Psychotherapie I (Berufsqualifizierende Tätigkeit III – 1) (15 ECTS)
  • H Forschungsorientiertes Praktikum II: Psychotherapieforschung (5 ECTS)
  • I Angewandte Praxis der Psychotherapie II (Berufsqualifizierende Tätigkeit III – 2) (8 ECTS)
  • J Abschlussmodul (M. Sc. Arbeit, Kolloquium und Vorbereitung auf Parcoursprüfung) (31 ECTS)

 

Zugang

Zugangsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Psychologie – Klinische Psychologie und Psychotherapie sind:

  1. Nachweis eines polyvalenten Bachelorabschlusses im Fach Psychologie an einer Hochschule in Deutschland oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet (gleichwertiger Studienabschluss im Sinne des PsychThG). Für den Studiengang, in dem der Abschluss erreicht wurde, muss die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen gemäß § 9 Abs. 4 PsychThG für den ersten Abschnitt (Bachelorabschnitt) des Approbationsstudiums zur Psychotherapeutin oder zum Psychotherapeuten gegeben sein. Bei Vorliegen eines gleichwertigen Studienabschlusses muss die Einhaltung der Vorgaben gemäß § 9 Abs. 4 PsychThG durch Bescheid der nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle gemäß § 9 Abs. 5 PsychThG nachgewiesen werden (Arbeit Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (rlp.de)). Sind auf den vorzulegenden Nachweisen keine Leistungspunkte ausgewiesen, sind die erforderlichen Kenntnisse in einem mindestens vergleichbaren Umfang nachzuweisen.
  2. Bestehen eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests: In einem Eignungstest gemäß
    § 19 Abs. 2 HochSchG wird festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Psychologie – Klinische Psychologie und Psychotherapie erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten verfügt. Der Test hat 120 Minuten Dauer und verschiedene Themengebiete der Psychologie und ihre methodischen Grundlagen zum Inhalt.

 

Informationen zum Bewerbungsverfahren

Informationen zum Bewerbungsverfahren und Studierfähigkeitstest finden Sie auf der Seite Informationen für Bewerber (Master).

Informationen zum Quereinstieg/Wechsel an die JGU finden Sie auf der Seite Wechsel an die JGU.

 

Auswahlverfahren

Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt: Sofern mehr Bewerbungen eingehen als freie Studienplätze vorhanden sind, werden 80% der Studienplätze nach der Verfahrensnote und 20% der Studienplätze nach Wartezeit vergeben (gilt für das 1. Fachsemester). Bitte beachten Sie auch die Hinweise bei einer Bewerbung noch vor Abschluss des Bachelorstudiengangs.

Die Verfahrensnote berechnet sich wie folgt

  • mit Leistungspunkten gewichtete Durchschnittsnote der Studien- und Prüfungsleistungen des Vorstudiums (mindestens 135 LP) gewichtet mit 34% plus
  • fachspezifischer schriftlicher Studierfähigkeitstest, gewichtet mit 66%
  • Testbewertung: für den Masterstudiengang Klinische Psychologie werden die Items Gesundheitspsychologie, Klinische Psychologie, Biologische Psychologie doppelt gewichtet

 

Berufsfelder

Der Studiengang qualifiziert die angehenden Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten in den fachlich-methodischen, sozialen und umsetzungsorientierten Kompetenzen zu einer eigenverantwortlichen und selbständigen psychotherapeutischen Versorgung von Patientinnen und Patienten, und berücksichtigt dabei aller Altersstufen und eine Verfahrensbreite. Das Studium befähigt insbesondere auch zu einer kontinuierlichen Fort- und Weiterbildung, sowie der Weiterentwicklung von psychotherapeutischen Verfahren, die in Breite und Tiefe in Theorie und Praxis vermittelt werden. Das Studium befähigt ebenfalls zu umfassender klinischer und therapieorientierter Diagnostik mit Indizierung entsprechender angemessener Behandlungsmaßnahmen sowie einer eigenständigen Bearbeitung gutachterlicher Fragestellungen zu Beeinträchtigungen mit ihren Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit, leitet an zu  Selbstreflexion eigener psychotherapeutischer Handlungen und Anpassung von Therapieprozessen und bezieht ebenfalls Maßnahmen der Qualitätsprüfung und Sicherung in der psychotherapeutischen Versorgung ein