Informationen für Bewerberinnen und Bewerber (Master)

Zugangsvoraussetzungen

  1. Nachweis eines Bachelorabschlusses in Psychologie oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Speziell beim neuen Master Klinische Psychologie und Psychotherapie nach dem neuen PsychThG muss ein polyvalenter Bachelorabschlusses im Fach Psychologie an einer Hochschule in Deutschland oder ein Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet (gleichwertiger Studienabschluss im Sinne des PsychThG) vorliegen. Bei Vorliegen eines gleichwertigen Studienabschlusses muss die Einhaltung der Vorgaben gemäß § 9 Abs. 4 PsychThG durch Bescheid der nach Landesrecht für Gesundheit zuständige Stelle gemäß § 9 Abs. 5 PsychThG nachgewiesen werden

Wenn Ihr Bachelor-Abschlusszeugnis bis zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber 135 Leistungspunkte nachweisen können, reichen Sie eine Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erbrachten Durchschnittsnote ein.

  1. Bestehen eines fachspezifischen Studierfähigkeitstests

Die Auswahl erfolgt nach der Abschlussnote des vorangegangenen Hochschulstudiums (verrechnet mit dem Ergebnis des Studierfähigkeitstests, s.u.). Können Bewerberinnen oder Bewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht den endgültigen Nachweis über den Abschluss des vorhergehenden Studiums vorlegen, kann eine Teilnahme am Auswahlverfahren für das 1. Fachsemester unter Vorbehalt erfolgen. Die Bewerberin oder der Bewerber nimmt auf der Basis der bei der Bewerbung vorgelegten bescheinigten Durchschnittsnote des vorangegangenen Hochschulstudiums am weiteren Auswahlverfahren teil; eine Anpassung der Verfahrensnote im Verlauf des Auswahlverfahrens auf Grund zusätzlich erbrachter Leistungen ist ausgeschlossen

Studierfähigkeitstest

Termin

Der Masterzulassungstest für das Bewerbungsverfahren Wintersemester 24/25 findet am 26.6.;27.6.und am 28.6.24 statt  statt. Geeignete Bewerberinnen und Bewerber werden eine Woche vor Testdatum eine Einladung mit Orts- und Zeitangabe per Email erhalten. Ein Tausch des Termins ist nicht möglich. Fachlich oder formal nicht geeignete Personen erhalten keine Einladung zum Test.

Form

Der Studierfähigkeitstest erfolgt als (e)Klausur in Präsenz, welche 60 Items umfasst und 120 Minuten dauert. Es handelt sich dabei um Multiple Choice-Items mit drei Antwortoptionen, von denen eine, zwei oder drei richtig sein können. Bewertet wird jede einzelne Auswahl, nicht die gesamte Konfiguration.

Inhalt

In einem Eignungstest gemäß § 19 Abs. 2 HochSchG wird festgestellt, ob die Bewerberin oder der Bewerber über die für ein erfolgreiches Studium im Masterstudiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Psychologie-Rechtspsychologie oder Psychologie-Human Factors oder Psychologie-Arbeits- und Organisationspsychologie oder Psychologie-Klinische Psychologie und Psychotherapie oder Psychologie-Kindheit und Jugend erforderlichen fachspezifischen Fähigkeiten verfügt. Der Test hat verschiedene Themengebiete der Psychologie und ihre methodischen Grundlagen zum Inhalt:

Fachliches Grundlagenwissen, hier insbesondere Kenntnis der wichtigsten psychologischen Theorien menschlichen Verhaltens und Erlebens; Einordnung der Schulen und Paradigmen im wissenschaftshistorischen Kontext; Fachwissen der Ergebnisse der vertretenen Fachdisziplinen und ihrer Anwendung; Grundlegende Kenntnis der biologischen Grundlagen menschlichen Verhaltens und Erlebens; Schwerpunktbezogenes Wissen, insbesondere detailliertes Wissen über klinische Störungen, Kenntnis des psychotherapeutischen Prozesses, von Therapieformen und Rehabilitation.

Methodenkompetenz, hier insbesondere die Fähigkeit, die für ein konkretes Problem in Frage kommenden Theorien und empirische Befunde heranziehen und interpretieren zu können; Fähigkeit, inhaltliche Annahmen zu operationalisieren und prüfbare Hypothesen aufzustellen; Fähigkeit, relevante Variablen zu identifizieren, problemadäquate Untersuchungsstrategien auszuwählen und geeignete experimentelle Designs zu entwickeln oder Designs im Hinblick auf die Eignung zur Untersuchung einer Fragestellung zu beurteilen; Fähigkeit zur fundierten Anwendung psychologischer Untersuchungsmethoden und zur Bewertung von Objektivität, Zuverlässigkeit und Gültigkeit eingesetzter Test- und Messverfahren; Kenntnisse in den methodischen Grundlagen der Testentwicklung; Detaillierte und gründliche Kenntnisse komplexer statistischer Analysemethoden und praktischer Verfahren der Datenanalyse.

Der Studierfähigkeitstest umfasst Fragen aus folgenden Teilgebieten der Psychologie:

  1. Empirische Forschungsmethoden
  2. Psychologische Diagnostik
  3. Gesundheitspsychologie
  4. Rechtspsychologie (Forensische Psychologie + Kriminalpsychologie)
  5. Allgemeine Psychologie
  6. Biologische Psychologie
  7. Persönlichkeitspsychologie
  8. Entwicklungspsychologie
  9. Sozialpsychologie
  10. Arbeits-, Organisations- und Wirtschaftspsychologie
  11. Klinische Psychologie

Literaturempfehlungen zur Vorbereitung

Die aufgabenstellenden Abteilungen empfehlen die folgende Literatur zur Vorbereitung auf den Studierfähigkeitstest:

Literatur Studierfähigkeitstest (PDF)

 

Bewertung

Bitte beachten Sie: Wenn Sie sich für mehrere Schwerpunkte des Masterstudiengangs Psychologie bewerben, müssen Sie nur einmal an dem Studierfähigkeitstest teilnehmen. Die abgefragten Bereiche werden für die Schwerpunkte unterschiedlich gewichtet, sodass für alle Bewerbungen eine spezifische Verfahrensnote zustande kommt. Folgende Themenbereiche werden doppelt gewichtet:

Studiengang Doppelt gewichtete Items
Rechtspsychologie Empirische Forschungsmethoden, Psychologische Diagnostik Rechtspsychologie (Forensische Psychologie + Kriminalpsychologie), Sozialpsychologie
AOW AOW, Sozialpsychologie, Persönlichkeitspsychologie/Diagnostik
Klinische Psychologie Gesundheitspsychologie, Klinische Psychologie, Biologische Psychologie
Human Factors Allgemeine Psychologie, Empirische Forschungsmethoden
Kindheit und Jugend Entwicklungspsychologie, Allgemeine Psychologie I & II, Differentielle und Persönlichkeitspsychologie

 

Auswahlverfahren

Es wird eine Verfahrensnote gebildet, über die der Rangplatz bei der Vergabe bestimmt wird. Die Verfahrensnote (VN) errechnet sich wie folgt:

Verfahrensnote: Durchschnitt aus a) QStud, gewichtet mit 34%, und b) schwerpunktsbezogene Note aus T, gewichtet mit 66%, also:

VN = (QStud * 0,34) + (T * 0,66)

[Erklärung: VN = Verfahrensnote; QStud = Note des qualifizierenden Studiums (i.e. Bachelornote); T=Note des Mastertests]

Quereinstieg

Informationen zum Quereinstieg/Wechsel an die JGU finden Sie auf folgender Seite: Wechsel an die JG|U

 

 


Weiterführende Informationen finden Sie auf folgenden Websiten der Johannes Gutenberg-Universität: