Wenn Sie sich zu einem Masterstudiengang an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU) bewerben möchten, ist dies nur möglich, wenn Sie an einer Hochschule einen ersten Studienabschluss erworben haben bzw. demnächst erwerben werden. Dabei muss es sich um ein Bachelorstudium im Fach Psychologie oder um ein gleichwertiges Studium handeln. Ob Ihr Studienabschluss gleichwertig dem Bachelorstudium Psychologie ist oder nicht wird in der sog. inhaltlichen Prüfung festgestellt, die erst nach Ihrer Online-Bewerbung erfolgt.
Wenn Ihr Bachelor- Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt:
Wenn Ihr Bachelor- Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss noch nicht vorliegt, Sie aber mindestens 135 Leistungspunkte nachweisen können, reichen Sie eine Bescheinigung über sämtliche bislang erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen einschließlich der dadurch bislang erreichten Durchschnittsnote ein. Diese Bescheinigung muss von der zuständigen Hochschule ausgestellt sein (Original oder amtlich beglaubigte Kopie). Die Durchschnittsnote und die bislang erbrachten Leistungspunkte müssen von der zuständigen Hochschule ausgewiesen sein. Bitte beachten Sie: Nach § 11(4) der Studienplatzvergabeverordnung Rheinland-Pfalz - (StPVLVO) wird, wer keine Durchschnittsnote nachweist, hinter die letzte Bewerberin oder den letzten Bewerber mit feststellbarer Durchschnittsnote eingeordnet (Note= 4,0). Sofern eine Zulassung und Einschreibung erfolgt, können Sie das Bachelor-Abschlusszeugnis bis zum Ende des ersten Mastersemesters nachreichen.
Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde:
Unabhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit ist bei einem Studienabschluss außerhalb der Bundesrepublik Deutschland die Anerkennungsurkunde in amtlich beglaubigter Kopie erforderlich. Für die Anerkennung ausländischer Vorbildungsnachweise von allen Studienbewerber/innen (sowohl deutschen als auch ausländischen) wird eine Gebühr erhoben. Die Zulassung zum Studium an der Universität Mainz können Sie nur beantragen mit bewerteten Vorbildungsnachweisen („Anerkennungsurkunde der JGU").
Die Bewerbung zum Studium kann erst erfolgen, nachdem Sie die Anerkennungsurkunde der JGU erhalten haben.
Bitte beachten Sie, wenn Sie das vorhergehende Studium nicht in Deutschland, sondern im Ausland absolvieren, aber das Abschlusszeugnis bis zum Bewerbungsschluss noch nicht nachweisen können:
Sie können zugelassen werden, wenn Sie bereits mindestens 135 ECTS in einem Bachelorstudiengang erbracht haben, der mit einer Studiendauer von mindestens 6 Semestern zu einer Gesamtleistungspunktezahl von 180 ECTS im European credit point system führt. Bitte beantragen Sie die Anerkennung Ihres ausländischen Studiengangs auf der Grundlage Ihrer bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen bei der Abteilung Internationales rechtzeitig. Bitte beachten Sie: Es können nur Anträge bearbeitet werden, die bis zu der angegebenen Frist vollständig, also mit (vorläufiger) Anerkennungsurkunde bei uns eingegangen sind.